Mitgliederinformation zur neuen Corona-Verordnung Baden-Württemberg

Wie bereits angekündigt wurde am 2. Mai 2020 ein neuer Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg bekanntgegeben. Demnach bleiben die privaten und öffentlichen Sportanlagen weiterhin bis 10. Mai 2020 geschlossen. Sobald uns Informationen über eine Öffnung der Sportanlagen nach dem 10. Mai 2020 vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber unterrichten. Dies gilt ebenso für den Start des Trainingsbetriebes (Jugend-, Mannschafts- und Freizeitspielertraining). 

Mit besten Grüßen 

DER VORSTAND