Erneute Änderung: ab 4.12.2021 Zutritt zu den Tennishallen nur mit 2-G+!

Bitte beachten:   Neue Corona-Verordnung gültig ab 4.12.2021!

Sehr geehrte Clubmitglieder und Hallenmieter,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Freitag, den 3.12.2021, eine neue CoronaVO verkündet. Demnach gilt ab Samstag, den 4.12.2021, für den Zutritt zu unseren Tennishallen (Jobst-Wellensiek-Halle und Traglufthalle) generell die 2G+ Regel. Dies gilt für alle Bereiche der Hallen d.h. auch für den Hallengang, die Toiletten und Umkleideräume. Wir sind als Verein verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren. 

AUSNAHME:   Wer geboostert (genesene oder geimpfte Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben) ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, ist von der Testpficht bei 2G-Plus befreit!

Die bestehenden Erleichterungen für Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre sind weiterhin gültig. 

Ab Dienstag, den 07.12.2021, funktioniert der Türöffner am Eingang der Jobst-Wellensiek-Halle nur noch bei den Nutzern, welche zuvor den 2-G Nachweis oder den Impfnachweis für die Auffrischungsimpfung erbracht haben. Wir bitten Sie daher, uns auch Ihre Nachweise für die Auffrischungsimpfung sowie Ihre Testnachweise per Email an info@htc-tennisclub.de zu senden. Für Spieler(innen) mit Auffrischungsimpfung bleibt der Türöffner dauerhaft freigeschaltet, ohne Auffrischungsimpfung mit zusätzlichem Testnachweis wird der Türöffner am Tag des erbrachten Testnachweises freigeschaltet. 

Die Online-Buchung ist ab sofort nur für Spieler(innen) möglich, die den Nachweis für die Auffrischungsimpfung vorab zugesandt haben oder den 2-G Nachweis (genesen oder geimpft und getestet) eingesendet haben. 

Der/Die Bucher(in) einer Hallenstunde ist dafür verantwortlich, dass alle mitspielenden Personen die 2-G Regel erfüllen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir alle unsere Trainer angewiesen haben, die 2-G Regel bei den Schülerinnen und Schülern täglich zu kontrollieren. 

Des weiteren weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass in sämtlichen Innenbereichen unserer Anlage Maskenpflicht herrscht ! 

Mit diesen Maßnahmen folgen wir als Verein den geltenden Vorschriften und müssen auch selbst jederzeit damit rechnen, von der Stadt Heidelberg auf deren Einhaltung kontrolliert zu werden. Somit dienen diese Maßnahmen zum Schutz von uns allen, um in der aktuell kritischen Lage den Spielbetrieb in unseren Tennishallen aufrecht erhalten zu können. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis ! Bleiben Sie gesund! 

 

Mit sportlichen Grüßen 

DER VORSTAND